Durch die "Einstweilige Verfügung" zu 9Cg 159/06t - 4 der Abt. 9 vom 13.9.2006 erlassen von Richter Dr. Helmut Krallinger wird bis zur Erbringung des Wahrheitsbeweises, der erst am 15.9. - siehe Beilagen -


[Unterlegen mit mails aus Griechenland] in Salzburg eintraf, siehe mails aus Athen in griechischer Orginalfassung, sowie beglaubigter Übersetzung in deutsch, die Seite Rehatron.info aus dem Netz genommen.
 
Bis zur endgültigen Entscheidung in der Rechtssache und
Erbringung aller Beweise, die das das zuständige Salzburger Gericht im gegenständlichen Verfahren prüfen wird, werden unter Hinweis auf die Seite www.papimi.gr
der Ausgang des Patentstreitverfahrens in Mannheim zu Zahl: 2 O 187/06 gegen die von AOG
clickhere zur Erzeugung des Produktes namens "Regatron", dann "Rehatron Alpha", beauftragte Firma Guth, Spitzbergenstraße 6, D 73084 Salach,  alle unter der Seite www.rehatron.info gemachten Äußerungen zurückgezogen.
 
Das Salzburger Gericht wird weiters in Bälde eine Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen hinsichtlich
der "Rehatron Alpha - sowie Regatron" genannten Maschine erhalten. Dieser Themenpunkt ist in der nächsten Sitzung im Oktober dieses Jahres zu erwarten. Hierbei werden dann auch entsprechend den dortigen Richtlinien - Gesundheitsgefährdung - die  entsprechenden Maßnahmen zu treffen sein.
 
Das Athener Gericht hat ja schon einmal eine im österreichischen Recht
der "einstweiligen Verfügung" entsprechende "vorläufige Anordnung" getroffen - siehe Beilage in deutsch und griechisch